Stromversorgung

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In diesem Bereich finden unsere Kunden und Neukunden alle nötigen Unterlagen für Neuanmeldungen, Änderungen, Zählerstandmitteilungen und noch viel mehr.

Sie haben eine Frage oder finden hier nicht was Sie suchen?
Kein Problem! Sie können uns jederzeit eine E-Mail schreiben, anrufen oder während unserer Öffnungszeiten persönlich bei uns vorbei kommen. Wir helfen Ihnen gerne.

Telefon: 09324 / 304-150 oder 152
E-Mail: stadtwerke@dettelbach.de

(Unterschrift über Microsoft Edge „Zeichnen“ ist möglich)

Gerne möchten wir Ihnen unseren Sondervertrag mit den Sonderpreisen anbieten. Wenn Sie unsere Sonderpreise in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie den Stromliefervertrag zu unterschreiben (über Microsoft Edge „Zeichnen“ möglich) und an uns zurückzusenden. Gerne können Sie uns den Vertrag auch per Fax (09324-304117) oder per E-Mail (stadtwerke@dettelbach.de) zukommen lassen.

Strompreisverträge ab dem 01.01.2024

Gerne möchten wir Ihnen unseren Sondervertrag mit den Sonderpreisen anbieten. Wenn Sie unsere Sonderpreise in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie den Stromliefervertrag zu unterschreiben und an uns zurückzusenden. Gerne können Sie uns den Vertrag auch per Fax (09324-304117) oder per E-Mail (stadtwerke@dettelbach.de) zukommen lassen.

Einen Baustromvertrag ab 10.000 kWh Jahresverbrauch bitten wir um separate Preisanfrage

 

Anlagen zu den Strompreisverträgen

 

 

Stromtarife – Umlagen – Stromkennzeichnung

Die Brutto-Preise enthalten Stromlieferung, Netznutzung, Konzessionsabgabe, Abgaben gemäß dem erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Stromnetzengeltverordnung (StromNEV) und Stromsteuer sowie die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Sie möchten gerne Ihren Strom abmelden?
Kein Problem! Benutzen Sie einfach unser Abmeldeformular und gehen Sie sicher, dass wir alle wichtigen Informationen zu Ihrer Stromabmeldung erhalten. Das Onlineformular erhalten wir zeitgleich mit Ihrer Absendung. Die PDF-Datei können Sie uns einfach kurz per eMail / Fax durchschicken oder uns auf dem Postweg zukommen lassen.

eMail: stadtwerke@dettelbach.de
Fax: 09324 / 304-117

Wir werden dann alle nötigen Schritte für Sie veranlassen und Ihnen Ihre Endabrechnung zusenden.

Ihre Stadtwerke Dettelbach

 

Stromabmeldung – PDF-Datei

 

Sehr geehrter Kunde und Kundin, zur Abwendung der bevorstehenden Sperrung der Energieversorgung bieten wir Ihnen folgende Abwendungsvereinbarung an, wonach Sie den Zahlungsrückstand mittels einer zinsfreien Ratenzahlung ausgleichen können und die zukünftige Weiterversorgung mit Energie durch uns auf Vorauszahlungsbasis erfolgt. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Stadtkasse Dettelbach eMail: Kasse@dettelbach.de Telefon: 09324 / 304-227 Fax: 09324 / 304-117

Sie möchten Ihre Bankverbindung für ein Kundenkonto ändern oder zukünftig ebenfalls auf das SEPA-Lastschriftverfahren umsteigen?

Dann einfach das entsprechende Formular ausfüllen und ausdrucken oder online über Microsoft Edge „Zeichnen“ unterschreiben, speicher und an stadtwerke@dettelbach.de senden. Dieses muss vom Kontoinhaber persönlich unterschrieben werden. Anschließend ist das SEPA-Lastschriftmandat an uns zu übersenden. Erst nach Eingang des unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats im Original kann dies für die Abbuchung verwendet werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern mitunter auch Kosten. Denn wer im Alltagsstress mal eine Überweisung vergisst, der ärgert sich später womöglich über zusätzliche Mahnkosten.

Natürlich bleibt weiterhin die Möglichkeit, die fälligen Beträge monatlich zu überweisen. Für die rechtzeitige Überweisung stehen die Zahlungstermine auf der Jahresrechnung bzw. in dem Schreiben für den Beginn der Energielieferung.

Fragen zu Ihrer Rechnung?

Wie werden die Abschläge und der Verbrauch errechnet? Wo stehen Tarif und Grundgebühr? Bei Fragen zu Ihrer Rechnung helfen wir Ihnen mit unserer einfachen Rechnungserklärung gerne weiter.





























1. Rechnungsanschrift
An diese Adresse schicken wir Ihre Abrechnung. Die Anschrift der Verbrauchsstelle kann von Rechnungsadresse abweichen.

2. Anschrift der Verbrauchsstelle
Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort (Adresse), an dem Sie Ihren Strom bzw. Ihr Wasser verbrauchen und sich der Zähler befindet. Dies können z. B. Ihre Wohnung oder Ihr Haus, ggf. auch Ihr Garten, der Keller sowie die Garage sein.

3. Kundennummer / Rechnungsnummer
Namen sind nicht immer eindeutig. So gibt es vielleicht mehrere „Thomas Müller“. Damit wir keine zwei Kunden mit dem gleichen Namen verwechseln, erhält jeder Kunde von uns eine nur einmal vergebene Kundennummer.
Jede Rechnung die wir verschicken hat eine bestimmte Rechnungsnummer. Damit können wir jede Rechnung dem richtigen Kunden zuordnen.

4. künftiger Abschlag
Für die nächste Abrechnungsperiode bzw. das kommende Verbrauchsjahr wird auf Basis Ihres Verbrauchs und der aktuellen Preise Ihr neuer Abschlag ermittelt.

5. Zahlungstermine für den Abschlag
Diese Auflistung zeigt Ihnen, wann die Abschläge für den neuen Abrechnungszeitraum fällig sind.
Wenn Sie eine Einzugsermächtigung oder Lastschrift erteilt haben, geht dies alles automatisch. Falls Sie sich selbst um die Zahlungen kümmern, müssen diese immer an den Zahlungsterminen überwiesen werden.

6. Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist die Zeit, die zwischen zwei Rechnungen liegt. Der Verbrauch in diesem Zeitraum ist die Grundlage für Ihren Rechnungsbetrag. Meistens ist das ein komplettes Jahr. Wenn Sie aber zum Beispiel umgezogen sind, kann dies auch weniger als ein Jahr sein.

7. Verbrauchsübersicht / Verbrauchsart
Je nachdem, womit Sie beliefert werden, wird an dieser Stelle Ihre Versorgungsart aufgelistet. Dies können sein Strom, Wasser und / oder Abwasser und zusätzlich das Niederschlagswasser (Abwasser m²).

8. Kürzel der Verbrauchsart
Die Kürzel kurz erklärt:
S = Verbrauch Strom
W = Verbrauch Wasser
A = Verbrauch Abwasser (jeder normale Haushaltszähler bekommt Wasser und Abwasser berechnet)
A = Verbrauch Gartenwasser (abzüglich)
A = Einleitung Niederschlagswasser / m²

9. Zählernummer
Die Zählernummer Ihres Strom-/ Wasserzählers. Diese finden Sie direkt an Ihrem Zähler. Bei einem Zählerwechsel steht die neue Zählernummer unter der alten Zählernummer.
Alle Wasserzähler mit einem „P“ vor der Zählernummer, sind Ihre privaten Wasseruhren für z.B. den Garten.
Zusätzlich wir bei Wasserrechnungen das Niederschlagswasser mit Ihrer Flurnummer deklariert (hier: 3234/3)

10. Ablesungszeitraum
Hier wird jede Veränderung aufgezeigt, die innerhalb eines Abrechnungszeitraumes erfolgt ist. Auch der Zeitpunkt eines Zählerwechsels oder einer Ablesung wird hier dokumentiert.

11. Zählerstand und Verbrauch in kWh / m³ / m²
Der Zählerstand (von/bis) zeigt Ihnen die Menge an Strom oder Wasser an, die Sie zum letzten Ablesezeitpunkt verbraucht haben. „Von“ markiert den Beginn, „bis“ zeigt Ihnen den letzten Tag des Abrechnungszeitraums.
Grundsätzlich lesen Sie Ihren Zähler einmal jährlich zur Jahresabrechnung ab. Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, bei Tarifwechsel, Abmeldungen, Neueinzügen sowie bei Lieferantenwechsel den Zähler zum jeweiligen Stichtag selbst abzulesen. Diese können Sie ganz einfach Online über unser Kundenportal übermitteln.

12. Tarif, Arbeitspreis und Wasserpreis
Strom:
Ihr Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt. Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Stromnetz), den Stromzähler und für unseren Service enthalten.
Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab. Anders ist es beim Arbeitspreis. Dieser wird über Ihren tatsächlichen Verbrauch ermittelt. Daher werden diese Kosten auch in Cent/Kilowattstunde angegeben.
Bei Strom wird je nach Ihrem Verbrauch unter „01“ der günstigste Tarif abgerechnet (unser Versprechen zur Bestabrechnung) und angezeigt. Danach folgt die komplette Auflistung und Aufschlüsselung der gesetzlichen Umlagen und Steuer, die erhoben werden müssen.

Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser:
Bei einem Wasserzähler wird im Normalfall der Tarif „Wasser“ und „Abwasser“ angezeigt. Wenn ein Gartenwasserzähler vorhanden ist, dann z.B noch einmal zusätzlich der Tarif „Wasser“.
Neu seit 2021 ist die Berechnung des Niederschlagswassers (gesplittete Abwassergebühr), welche mit den gemeldeten m² und dem dazugehörigen Preis jährlich gleich bleibt.

13. Grundpreis / Grundgebühr
Strom:
Ihr Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt. Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom- und Wassernetz), den Zähler und für unseren Service enthalten. Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab.

Wasser:
Die Grundgebühr für Ihre Wasserabrechnung teilt sich in eine Wassergrundgebühr und eine Abwassergrundgebühr. Diese Grundgebühren sind unabhängig von Ihrem Verbrauch und in der Satzung der Stadt Dettelbach festgelegt.

14. Rechnungsbetrag
Hier finden Sie den Gesamtbetrag für Ihre Energie- bzw. Wasserlieferung im Abrechnungszeitraum. Alle gesetzlichen Angaben, Umlagen und Steuern sind darin enthalten.

15. Bezahlte Abschläge
Dies ist die Summe aller Ihrer monatlichen Abschläge bzw. Abschlagsbeträge, die Sie in der laufenden Periode bisher gezahlt haben.

16. Gesamtbetrag
In Ihrer Abrechnung werden die Abschlagszahlungen zusammengerechnet und Ihrem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt. Haben Sie mehr gezahlt, als Sie verbraucht haben, ergibt sich ein Guthaben. In diesem Fall erhalten Sie von uns Geld zurück. Haben Sie weniger gezahlt, als Sie verbraucht haben, ergibt sich ein Endbetrag(bzw. eine Forderung), das heißt, Sie müssen uns noch etwas nachzahlen.

17. Zahlungsweise
An dieser Stelle führen wir Ihre Zahlungsweise auf. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung oder Lastschrift erteilt haben, geht dies alles automatisch. Falls Sie sich selbst um die Zahlungen kümmern, müssen der Endbetrag überwiesen werden und bei einer Gutschrift eine Bankverbindung zur Auszahlung mitgeteilt werden.


Ablesehinweis
Oft werden wir gefragt, was der Ablesehinweis hinter dem Zählerstand bedeutet.
Dies kennzeichnet in den meisten Fällen, ob der Zählerstand abgelesen wurde oder ob er geschätzt werden musste.
A = steht für einen abgelesenen Zählerstand (Ablesung Kunde / Monteur)
H = steht für einen hochgerechneten/geschätzten Zählerstand
Z = Änderungen am Zähler (Gerätewechsel / Tarifänderung)

Sie bauen ein Haus und möchten Ihren Stromanschluss beantragen?
Hier haben wir wichtige Informationen für Sie:

Zuständigkeit

Für das Netz der Stadt Dettelbach sind die Stadtwerke Dettelbach zuständig.
Wenn Sie in einem Ortsteil von Dettelbach bauen/wohnen müssen Sie den Antrag bei der N-ERGIE Netz GmbH stellen.

Baustromanschluss

Mit dem Formular „Stromanschluss“ beantragen Sie über Ihre Elektroinstallationsfirma den Baustromanschluss. Diese klärt alles Nötige mit uns ab und bereitet den Anschluss vor. Von uns erhalten Sie gleichzeitig ein verbindliches Preisangebot. Nachdem der Anschlussschrank an das Versorgungsnetz angeschlossen und der Zähler montiert wurde, kann Ihr Elektroinstallateur den Baustromanschluss in Betrieb setzen.

Hausanschluss

Am besten stellen Sie gleich auch den Antrag für Ihren Hausanschluss, damit wir Ihr Haus rechtzeitig ans Ortsnetz anschließen können. Wichtig für eine schnelle Abwicklung sind dabei folgende Informationen:

  • Wie viele Wohnungen wird Ihr Haus im Endausbau enthalten? Welche Heizung und Warmwasserbereitung ist vorgesehen? Werden Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?

Ein Lageplan im Maßstab 1:1000 und ein Plan des Grundrisses vom Kellergeschoss erleichtert uns die Vorbereitung.

Mess- und Steuereinrichtungen

Stimmen Sie mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab. Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.

Anschlusskosten

Nach Antragstellung erhalten Sie von uns ein verbindliches Anschlussangebot.

Inbetriebsetzung

Der Elektroinstallateur informiert uns über die Fertigstellung der Elektroinstallation in Ihrem Neubau. Danach erfolgt die Zählermontage und die Inbetriebsetzung der gesamten Anlage.

Antrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (auch Wallbox)

Für die Beantragung Ihres Baustrom- bzw Hausanschlusses haben wir Ihnen hier ein Antragsformular bereitgestellt.

Mit diesem Formular können Sie zusätzlich auch folgende auszuführende Arbeiten beantragen:

  • Vorübergehender Anschluss (z.B. Baustelle)
  • Verändern eines Hausanschlusses
  • Anschluss weiterer Anlagen / Verbrauchsgeräte
  • Trennen bzw. Zusammenlegen von Anlagen
  • Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen
  • Inbetriebsetzungen
  • Wiederinbetriebsetzungen
  • Austausch von Messeinrichtungen

Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben in Angriff zu nehmen, bei dem wir Sie gerne in den Bereichen Strom und Wasser unterstützen möchten. Denn egal was Sie planen – Ihr Neu- oder Umbau hält in der nächsten Zeit bestimmt viele Aufgaben für Sie bereit.

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